Unterweisungsmappe

Gefährdungsbeurteilung: Vorlage je Branche

Eine Gefährdungsbeurteilung listet je Tätigkeit die Gefährdungen, bewertet das Risiko und legt Maßnahmen fest, in der Reihenfolge Ersatz, Technik, Organisation, Persönliche Schutzausrüstung (§§ 5, 6 ArbSchG). Die Vorlagen unten sind vollständig ausgefüllt, nach öffentlichen Handlungshilfen der Berufsgenossenschaften, mit Quellen.

So erstellen Sie die Gefährdungsbeurteilung

  1. Tätigkeiten und Arbeitsplätze erfassen, auch Außeneinsätze und Homeoffice.
  2. Je Tätigkeit die Gefährdungen ermitteln: mechanisch, elektrisch, Gefahrstoffe, Biostoffe, Brand, körperliche und psychische Belastung, Arbeitsumgebung, Organisation.
  3. Risiko bewerten und Maßnahmen festlegen, zuerst Ersatz und Technik, dann Organisation, zuletzt Schutzausrüstung.
  4. Maßnahmen umsetzen, Verantwortliche und Termine eintragen, Wirksamkeit prüfen.
  5. Beschäftigte zu den Ergebnissen unterweisen (§ 12 ArbSchG) und die Beurteilung bei Änderungen fortschreiben.

Ob die Pflicht auch für Ihren Betrieb gilt: Gefährdungsbeurteilung im Kleinbetrieb. Was danach kommt: Unterweisung je Branche.

Mit Claude angepasst: Branche nennen, Besonderheiten Ihres Betriebs ergänzen, die fertige Gefährdungsbeurteilung als PDF bekommen.

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