Unterweisungsmappe

Muss auch ein Kleinbetrieb eine Gefährdungsbeurteilung haben?

Ja. Nach § 5 ArbSchG muss jeder Arbeitgeber die Gefährdungen beurteilen, und nach § 6 ArbSchG muss er das Ergebnis, die Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung dokumentieren. Eine Ausnahme für kleine Betriebe gibt es nicht.

Was beurteilt wird

§ 5 ArbSchG nennt unter anderem die Gestaltung von Arbeitsstätte und Arbeitsplatz, physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, Arbeitsmittel, Arbeitsabläufe und Arbeitszeit, unzureichende Qualifikation und Unterweisung sowie psychische Belastungen.

Wie man vorgeht

Tätigkeiten erfassen, Gefährdungen je Tätigkeit ermitteln, Risiko bewerten, Maßnahmen in der Reihenfolge Substitution, Technik, Organisation, Persönliche Schutzausrüstung festlegen, umsetzen, Wirksamkeit prüfen und die Beurteilung bei Änderungen fortschreiben.

Hilfen

Die Berufsgenossenschaften bieten Handlungshilfen und Checklisten je Branche an. Die Vorlagen in der Unterweisungsmappe beruhen auf solchen öffentlichen Handlungshilfen; die Quellen stehen je Branche dabei.

Quellen

Allgemeine Information mit Quellen, keine Rechtsberatung. Stand November 2026.

Weitere Fragen

Die Unterweisungsmappe setzt das um: Gefährdungsbeurteilung aus der Branchenvorlage, Unterweisung je Beschäftigtem mit Verständnisfragen, Nachgespräch, Fristen und Nachweis, eingerichtet per Claude.

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