Unterweisungsmappe

Gefährdungsbeurteilung Baustelle und Ausbau

Diese Vorlage deckt 5 typische Tätigkeiten mit 21 Gefährdungen ab, jeweils mit Risiko und Maßnahmen in der Reihenfolge Ersatz, Technik, Organisation, Persönliche Schutzausrüstung. Grundlage sind öffentliche Handlungshilfen der BG BAU, Stand 2026-11-01. Passen Sie sie an Ihren Betrieb an; die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber (§ 5 ArbSchG).

Arbeiten auf Leitern, Gerüsten und fahrbaren Arbeitsbühnen

GefährdungRisikoMaßnahmen
Absturz von Anlege- oder Stehleitern durch Umkippen, Wegrutschen, Abrutschen von der Sprosse oder seitliches Hinauslehnenhoch
  • Ersatz: Vor dem Einsatz prüfen, ob ein sichereres Arbeitsmittel als die Leiter möglich ist (z. B. Podestleiter, fahrbare Arbeitsbühne, Gerüst).
  • Technik: Leitern mit Stufen, Fußverbreiterung und Leiterkopfsicherung verwenden; Anlegeleitern gegen Wegrutschen und Umfallen sichern.
  • Organisation: Leitern nur für kurze Arbeiten mit geringer Gefährdung einsetzen; bei mehr als 2 m Standhöhe höchstens 2 Stunden je Schicht.
  • Organisation: Sichtkontrolle vor jeder Benutzung, regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person und Dokumentation festlegen.
  • Persönlich: Geschlossene, saubere Schuhe tragen.
Absturz, weil auf der Leiter mit Maschinen gearbeitet wird, die beide Hände brauchen oder starke Kräfte erzeugenhoch
  • Ersatz: Arbeiten mit Bohrhammer, Handmaschinen oder Hochdruckreiniger von einem Gerüst oder einer Arbeitsbühne statt von der Leiter ausführen.
  • Organisation: In der Betriebsanweisung festlegen, welche Arbeiten von Leitern verboten sind; mitgeführtes Werkzeug und Material höchstens 10 kg.
Absturz an ungesicherten Kanten, Treppenläufen, Wand- und Bodenöffnungenhoch
  • Technik: Seitenschutz aus Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett anbringen; Öffnungen umwehren oder begehbar und unverschiebbar abdecken.
  • Organisation: Absturzsicherungen vor Arbeitsbeginn kontrollieren und nicht eigenmächtig entfernen.
  • Persönlich: Nur wenn Seitenschutz und Auffangeinrichtungen nicht möglich sind, PSA gegen Absturz an festgelegten Anschlagpunkten benutzen.
Absturz oder Einsturz wegen unvollständiger, veränderter oder nicht geprüfter Gerüstehoch
  • Technik: Gerüstlagen voll auslegen, Seitenschutz an Außen- und Stirnseiten, innen bei mehr als 0,30 m Abstand zum Bauwerk.
  • Organisation: Gerüst erst nach Prüfung und Kennzeichnung durch den Ersteller benutzen; vor der Verwendung Sichtkontrolle durch eine qualifizierte Person des Nutzers.
  • Organisation: Nicht freigegebene Gerüste mit "Zutritt verboten" kennzeichnen und absperren.
Umkippen oder Absturz von fahrbaren Arbeitsbühnen durch falschen Aufbau oder Verfahren mit Personen daraufmittel
  • Technik: Aufbauvarianten mit vorlaufendem Seitenschutz oder Montagesicherungsgeländer wählen; Ausleger und Ballast nach Herstelleranleitung.
  • Organisation: Nur Bauteile eines Herstellers verwenden, Fahrrollen vor jeder Benutzung feststellen, nur ohne Personen und auf ebenem Untergrund verfahren.
Kopfverletzungen durch herabfallende, pendelnde oder umkippende Gegenständemittel
  • Technik: Bordbretter am Seitenschutz anbringen, lose Teile gegen Herabfallen sichern.
  • Persönlich: Industrieschutzhelm tragen und auf die Kopfgröße einstellen; nach starkem Schlag austauschen.

Schneiden, Trennen und Bohren mit Handmaschinen

GefährdungRisikoMaßnahmen
Verletzungen durch wegfliegende Teile oder zerspringende Trennscheiben beim Trennschleifenhoch
  • Technik: Nur Maschinen mit Schutzhaube und gekennzeichnete Trennscheiben verwenden; zulässige Drehzahl der Scheibe darf nicht unter der Maschinendrehzahl liegen.
  • Organisation: Scheiben mit passendem Spannflansch und Spezialschlüssel aufspannen, Verfallsdatum beachten, Werkstück sicher festlegen.
  • Persönlich: Schutzbrille und Gehörschutz tragen.
Schnittverletzungen und Rückschlag beim Arbeiten mit Hand- und Baustellenkreissägenhoch
  • Technik: Schutzhauben nicht manipulieren, passenden Spaltkeil verwenden, Schnitttiefe richtig einstellen.
  • Organisation: Maschine beidhändig führen, Werkstück fixieren, vor Werkzeugwechsel Stecker ziehen.
  • Persönlich: Eng anliegende Kleidung, Sicherheitsschuhe und Gehörschutz; beim Sägen keine Handschuhe.
Elektrischer Schlag durch beschädigte Geräte, Leitungen oder unsichere Steckdosen beim Kundenhoch
  • Technik: Geräte nur an Baustromverteilern oder über eine PRCD-S betreiben; Hausinstallationen gelten in der Regel nicht als sichere Anschlusspunkte.
  • Organisation: Ortsveränderliche Geräte regelmäßig durch eine Elektrofachkraft prüfen lassen, Prüffristen nach Beanspruchung festlegen.
  • Organisation: Beschädigte Geräte und Leitungen sofort aus dem Verkehr ziehen; Reparaturen nur durch Elektrofachkräfte.
Gehörschäden durch laute Maschinen wie Kreissägen, Trennschleifer und Bohrhämmerhoch
  • Technik: Lärmarme Maschinen und Verfahren auswählen, z. B. lärmarme Sägeblätter.
  • Organisation: Lärmbereiche kennzeichnen, Abstand zur Schallquelle halten, Aufenthaltsdauer begrenzen.
  • Persönlich: Ab 85 dB(A) Tageslärmpegel Gehörschutz tragen; ab 80 dB(A) wird er zur Verfügung gestellt.
Schäden an Händen, Armen und Gelenken durch Hand-Arm-Vibrationen von Bohr- und Abbruchhämmern, Schleifern und Sägenmittel
  • Technik: Vibrationsarme, schwingungsgedämpfte Maschinen anschaffen; Werkzeuge warten, stumpfe Werkzeuge ersetzen.
  • Organisation: Belastungszeiten verkürzen und Tätigkeiten wechseln.
  • Persönlich: Hände warm halten, z. B. mit geeigneten Handschuhen.

Schleifen, Fräsen, Stemmen und Bohren mineralischer Baustoffe

GefährdungRisikoMaßnahmen
Einatmen von quarzhaltigem Feinstaub mit Gefahr von Silikose und Lungenkrebshoch
  • Ersatz: Prüfen, ob staubarme Produkte oder Materialien mit geringerem Quarzgehalt eingesetzt werden können.
  • Technik: Nur abgesaugte Maschinen mit Entstauber mindestens Staubklasse M verwenden; bei Bedarf zusätzlich Luftreiniger oder Nassbearbeitung.
  • Organisation: Staubige Bereiche abtrennen, nicht trocken kehren und nicht mit Druckluft abblasen, sondern saugen.
  • Persönlich: Bei sichtbarer Staubentwicklung Atemschutz nach Gefährdungsbeurteilung tragen.
Reizung von Atemwegen, Haut und Augen durch mineralischen Staub und Holzstaubmittel
  • Technik: Staub an der Entstehungsstelle absaugen; Absauganlagen warten und mindestens jährlich prüfen lassen.
  • Organisation: Arbeitsräume und Maschinen regelmäßig mit Industriesaugern reinigen.
  • Persönlich: Bei staubintensiven Arbeiten Schutzkleidung tragen und getrennt von Straßenkleidung aufbewahren; Haut reinigen.
Unwirksamer Atemschutz durch falschen Filter, schlechten Sitz oder Bartmittel
  • Organisation: Filter nach Art und Höhe des Schadstoffs auswählen, Gebrauchsanleitung bereitstellen, Benutzung üben.
  • Persönlich: Masken vor der Benutzung prüfen; Bartträger brauchen Gebläsefiltergeräte mit Haube oder Helm.

Verarbeiten von Bauchemie (Kleber, Grundierungen, Mörtel, Lösemittel)

GefährdungRisikoMaßnahmen
Hautschäden durch Baustoffe, Kleber, Harze und Lösemittel; rissige Haut nimmt Stoffe leichter aufhoch
  • Ersatz: Prüfen, ob ein weniger schädlicher Stoff verwendet werden kann.
  • Organisation: Arbeitsabläufe so ändern, dass weniger Hautkontakt entsteht; Hautschutzplan aushängen.
  • Persönlich: Geeignete Schutzhandschuhe tragen; Hautschutz, schonende Reinigung und Pflege nach Hautschutzplan.
Einatmen von Dämpfen und Nebeln aus lösemittelhaltigen Produktenmittel
  • Ersatz: Lösemittelfreie oder emissionsarme Produkte bevorzugen.
  • Technik: Für gute Lüftung sorgen.
  • Persönlich: Atemschutz nur nach Gefährdungsbeurteilung und mit passendem Gasfilter.
Vergiftung oder Verätzung durch Verwechseln umgefüllter Stoffemittel
  • Organisation: Nur Originalgebinde oder zugelassene, wie das Original gekennzeichnete Gebinde verwenden; nie in Getränkeflaschen umfüllen.
  • Organisation: Betriebsanweisung und Sicherheitsdatenblatt am Arbeitsplatz verfügbar halten.
Brand durch entzündbare Lösemittel und Dämpfemittel
  • Organisation: Zündquellen fernhalten, nur die Tagesmenge am Arbeitsplatz, beim Umgang nicht rauchen.
  • Persönlich: Benetzte Kleidung sofort ausziehen.

Materialtransport und Arbeiten im Freien

GefährdungRisikoMaßnahmen
Rücken- und Gelenkschäden durch Heben und Tragen schwerer Lasten und Zwangshaltungenmittel
  • Technik: Hilfsmittel einsetzen, z. B. Kran, Schubkarre, Transportzange, Saugheber; kleinere Gebinde bestellen.
  • Organisation: Material direkt an den Einbauort liefern lassen, erhöht lagern, Haltungen wechseln und Minipausen einlegen.
  • Persönlich: Knieschutz bei knienden Arbeiten tragen.
Sonnenbrand, Hautkrebsrisiko und Hitzeerkrankungen bei Arbeit im Freienmittel
  • Technik: Arbeitsplätze beschatten, z. B. mit Sonnensegeln oder Schirmen.
  • Organisation: Außenarbeiten in der Mittagszeit vermeiden, im Hochsommer möglichst nicht zwischen 11 und 16 Uhr.
  • Persönlich: Körperbedeckende Kleidung, Nackenschutz, Sonnenbrille, Sonnenschutzmittel mindestens Lichtschutzfaktor 30, alle 2 Stunden erneuern.
Überlastung von Muskeln und Gelenken durch gleichförmige Bewegungen mit Kraftaufwand (z. B. Mauern, Schaufeln) und Knienmittel
  • Technik: Höhenverstellbare Geräte und Gerüste, Teleskopstiele, Scherenbühnen einsetzen.
  • Organisation: Arbeitsabläufe besprechen und Tätigkeiten wechseln.
  • Persönlich: Knieschutz verwenden.

Unterweisungen für Baustelle und Ausbau

Unterweisung Baustelle und Ausbau: vollständige Texte und Beispielfragen

Aus der Gefährdungsbeurteilung folgen die Themen der Unterweisung (§ 12 ArbSchG). Dazu kommen Erste Hilfe, Brandschutz und elektrische Geräte für alle.

  • Leitern und Tritte sicher benutzenjährlich
  • Absturz verhindern auf Gerüsten und Arbeitsbühnenjährlich
  • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturzmündlich mit Unterschrift oder Übung
  • Sicher arbeiten mit Handmaschinen und Strom auf der Baustellemündlich mit Unterschrift oder Übung
  • Lärm, Gehörschutz und Vibrationmündlich mit Unterschrift oder Übung
  • Staub, Quarzstaub und Atemschutzmündlich mit Unterschrift oder Übung
  • Bauchemie, Gefahrstoffe und Hautschutzmündlich mit Unterschrift oder Übung
  • Heben, Tragen, Hitze und UV-Strahlungjährlich

Beispiel einer Verständnisfrage zu „Leitern und Tritte sicher benutzen“: Was tun Sie vor jeder Benutzung einer Leiter? Richtig ist: Ich sehe sie auf sichtbare Schäden an. Vor jeder Benutzung ist eine Sichtkontrolle auf Schäden nötig; bei Auffälligkeiten bleibt die Leiter weg.

Quellen

Weitere Branchen: alle Vorlagen. Pflicht auch im Kleinbetrieb? Antwort mit Normen.

In Claude angepasst: Branche und Tätigkeiten nennen, Besonderheiten ergänzen, die Gefährdungsbeurteilung Baustelle und Ausbau als PDF bekommen.

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