Wie oft müssen Mitarbeiter unterwiesen werden?
Vor Aufnahme der Tätigkeit, danach mindestens einmal im Jahr. Jugendliche unter 18 mindestens halbjährlich. Zusätzlich bei neuen Aufgaben, neuen Arbeitsmitteln oder Technologien.
Erstunterweisung
§ 12 ArbSchG verlangt die Unterweisung bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich und bei neuen Arbeitsmitteln oder Technologien, jeweils vor Aufnahme der Tätigkeit. Die DGUV Regel 100-001 betont: Eine erste Unterweisung hat in allen Fällen vor Aufnahme der Tätigkeit zu erfolgen.
Wiederholung
Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich. Das gilt auch nach GefStoffV für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und nach BetrSichV für die Verwendung von Arbeitsmitteln.
Jugendliche
§ 29 JArbSchG: Jugendliche werden vor Beginn der Beschäftigung und danach in Abständen von höchstens sechs Monaten unterwiesen.
Anlass
Neue Maschine, geänderter Ablauf, ein Unfall oder Beinahe-Unfall: Dann wird zu genau diesem Thema zusätzlich unterwiesen, unabhängig von der Jahresfrist.
Quellen
- § 12 ArbSchG (gesetze-im-internet.de)
- DGUV Vorschrift 1, § 4
- DGUV Regel 100-001 (Juni 2025), Abschnitt 2.3
- § 29 JArbSchG
- § 14 GefStoffV
- § 12 BetrSichV
Allgemeine Information mit Quellen, keine Rechtsberatung. Stand November 2026.
Weitere Fragen
Die Unterweisungsmappe setzt das um: Gefährdungsbeurteilung aus der Branchenvorlage, Unterweisung je Beschäftigtem mit Verständnisfragen, Nachgespräch, Fristen und Nachweis, eingerichtet per Claude.
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