Was regelt § 12 ArbSchG?
§ 12 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen, mit Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf ihren Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich ausgerichtet sind.
Wann
Bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, bei neuen Arbeitsmitteln oder einer neuen Technologie, jeweils vor Aufnahme der Tätigkeit. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.
Was
Anweisungen und Erläuterungen zum eigenen Arbeitsplatz. Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 ArbSchG: Was dort als Gefährdung und Maßnahme steht, gehört in die Unterweisung.
Leiharbeit
Bei Arbeitnehmerüberlassung trifft die Pflicht zur Unterweisung den Entleiher (§ 12 Abs. 2 ArbSchG).
Wie oft konkret
Das Gesetz selbst nennt keine Frist. Die DGUV Vorschrift 1 der Unfallversicherungsträger verlangt mindestens einmal jährlich und eine Dokumentation.
Quellen
Allgemeine Information mit Quellen, keine Rechtsberatung. Stand November 2026.
Weitere Fragen
Die Unterweisungsmappe setzt das um: Gefährdungsbeurteilung aus der Branchenvorlage, Unterweisung je Beschäftigtem mit Verständnisfragen, Nachgespräch, Fristen und Nachweis, eingerichtet per Claude.
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