Unterweisungsnachweis: was hineingehört
Der Unterweisungsnachweis hält fest, wer wann von wem worin unterwiesen wurde. DGUV Vorschrift 1 verlangt eine Dokumentation, schreibt aber weder Form noch Unterschrift vor; bei Gefahrstoffen und Biostoffen ist die Unterschrift der Unterwiesenen dagegen Pflicht.
Pflichtangaben
- Unternehmen und BereichDGUV Regel 100-001
- DatumDGUV Regel 100-001, BetrSichV § 12
- Art: Erst-, Wiederholungs-, AnlassunterweisungDGUV Regel 100-001
- Inhalte und ThemenDGUV Regel 100-001, TRGS 555
- Namen der TeilnehmendenDGUV Regel 100-001, BetrSichV § 12
- Unterweisende Person mit FunktionDGUV Regel 100-001, TRGS 555
- Unterschrift der Unterwiesenennur GefStoffV § 14, BioStoffV § 14
Bei Gefahrstoffen mindestens zwei Jahre aufbewahren (TRGS 555). Mehr zur Unterschrift: Muss der Nachweis unterschrieben werden?

Der Nachweis entsteht von selbst: Beschäftigte bestätigen am Handy, Sie halten das Nachgespräch fest, das PDF enthält alle Angaben und die Unterschriftszeilen für Gefahrstoffe.
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